Zahnersatz bei Allergien – Was ist zu beachten?

Die für Zahnersatz verwendeten Materialien sind in der Regel gut verträglich. In seltenen Fällen kann es jedoch zu einer Allergie kommen. Was ist zu beachten?

Wird eine Allergie per Test festgestellt, sollten Betroffene den Allergiepass unbedingt ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt vorlegen. Denn sie dürfen auf keinen Fall Materialien erhalten, aus denen Stoffe freigesetzt werden können, gegen die eine Allergie besteht.

Gut zu wissen: Bei einer nachgewiesenen Allergie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im individuellen Fall auch die Mehrkosten für die Versorgung mit einem allergiefreien Material.

„Mit Testverfahren ist es heutzutage möglich, bereits vor der Restauration der Zähne ein für die Patientin oder den Patienten verträgliches Zahnmaterial auszuwählen“, rät Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl, Leiter der Abteilung Dental-Toxikologie an der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universität München und Leiter des Internationalen Beratungszentrums für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien (BZVZ).

„Auch ist es möglich festzustellen, ob ein bereits verabreichtes Zahnmaterial verantwortlich sein kann für vorhandene Beschwerden.“

Die Zähne haben einen größeren Defekt - Zahnersatz wird notwendig. Die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker fertigt ihn für jede Patientin und jeden Patienten individuell an. Aber was ist das beste Material für Zahnersatz? Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Denn bei der Wahl des Zahnersatzmaterials spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle. „Die Versorgung mit Zahnersatz muss immer individuell auf die Patientin oder den Patienten zugeschnitten sein“, erläutert Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl, Leiter der Abteilung Dental-Toxikologie an der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universität München und Leiter des Internationalen Beratungszentrums für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien (BZVZ). „Denn alle Materialien haben Vorteile sowie Nachteile. Diese gilt es genau abzuwägen, um letztendlich die richtige Entscheidung treffen zu können.“

Hohe Sicherheitsanforderungen für Zahnersatz

Gemäß der Europäischen Medizinprodukteverordnung gewährleistet die Dentalindustrie durch die CE-Kennzeichnung die Sicherheit ihrer Dentalwerkstoffe und minimiert Risiken. Dazu zählt unter anderem das Risiko für allergische Reaktionen.

Hohe Sicherheitsanforderungen gelten auch für Zahnarztpraxen und zahntechnische Meisterlabore. Sie stellen den Zahnersatz unter den vorgeschriebenen hohen Qualitätsstandards her und dokumentieren dies in einer Konformitätserklärung.

So dürfen nur Zahnersatzmaterialien mit einer CE-Kennzeichnung verwendet werden und alle verarbeiteten Materialien müssen in dieser Erklärung gelistet sein.

Verdacht auf allergische Reaktion immer abklären

Bestehen bereits Allergien auf zum Beispiel Pollen oder bestimmte Lebensmittel, ist die Wahrscheinlichkeit höher, auch auf Dentalwerkstoffe allergisch zu reagieren.

Ebenso tragen Personen, die durch allergische Erkrankungen in der Familie vorbelastet sind oder die Störungen des Immunsystems aufweisen, ein höheres Risiko für eine Allergie.

Mögliche Auslöser für eine allergische Reaktion auf Zahnersatzmaterialien können Inhaltsstoffe aus z.B. Metall-Legierungen, Kompositen (Kunststoffen), Klebstoffen für Zahnersatz, Prothesen oder kunststoffhaltigen Zementen sein.

Nur aus dem Material tatsächlich freigesetzte Stoffe können eine allergische Reaktion auslösen. Daher gilt es, genau diese freigesetzten Allergene für Betroffene zu identifizieren.

Freigesetzte Einzelstoffe testen bei Zahnersatz-Materialien

Jedes Zahnersatzmaterial besteht aus vielen verschiedenen Inhaltsstoffen, die je nach Hersteller variieren können und die nicht vollständig in den Sicherheitsdatenblättern aufgeführt sind. So kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt die freigesetzten Inhaltsstoffe aus den Materialien nicht kennen.

Erst ein aktuell gültiger Allergietest mit den freigesetzten Stoffen ermöglicht es, das sicherste und verträglichste Material im individuellen Fall auszuwählen.

Auch ist es nicht möglich, die fertigen Zahnersatzmaterialien zu testen, da viele Inhaltsstoffe erst nach einem halben Jahr daraus freigesetzt werden. „Es müssen also immer die chemisch reinen, freigesetzten Einzelstoffe getestet werden“, erklärt Reichl.

„Über die vorhandene Datenbank dieser freigesetzten Inhaltsstoffe kann dann das für die Patientin oder den Patienten verträglichste Material vor der Zahnbehandlung ausgewählt werden.“

Auch rückwirkend ist so zu beurteilen, welches Material eventuell entfernt werden muss und welches im Mund verbleiben kann.

Allergiepass in der Zahnarztpraxis vorlegen

Hilfe für Betroffene bietet z.B. das Internationale Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen: https://www.dentaltox.com/informationen-fuer-patienten/.

Gilt eine allergische Reaktion auf eine bestimmte Substanz als nachgewiesen, wird ein Allergiepass ausgestellt – und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Symptome auftreten.

Denn auch wenn eine Allergie zunächst symptomlos verläuft, kann ein erneuter Kontakt mit dem Allergen klinische Symptome auslösen. Den Allergiepass sollten Patientinnen und Patienten vor der Versorgung unbedingt ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt vorlegen.

Ebenso ist es ratsam auf dem Anamnesebogen der Zahnarztpraxis möglichst präzise Angaben zu machen z.B. bei bestehenden allergischen familiären Vorerkrankungen oder wenn Komplikationen bei einer früheren Behandlung aufgetreten sind.

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