Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Ob Schlaganfall, Demenz oder schwerer Unfall: Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der man nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Wie können Sie in einem solchen Fall trotzdem sichergehen, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden?

Zum Beispiel mit einer Betreuungsverfügung. Im Folgenden stellen wir Ihnen das Vorsorgedokument vor.

Absicherung für den Ernstfall

Die Betreuungsverfügung (bzw. Betreuungsvollmacht) gehört neben der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten in Deutschland.

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen, wenn Sie geschäftsunfähig sind.

Ihr Betreuer kann Sie beispielsweise vor Gericht vertreten, Verträge in Ihrem Namen kündigen oder über Ihre Pflegeeinrichtung entscheiden.

Ältere Frau mit Betreuerin (Betreuungsverfügung, Betreuungsvollmacht)

Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?

Wenn es um die Vorsorge in Deutschland geht, gibt es einen weitverbreiteten Irrglauben – und zwar, dass bei eigener Geschäftsunfähigkeit Partner und Kinder automatisch vertretungsberechtigt sind.

Das ist nicht korrekt.

Ohne Betreuungsverfügung haben weder Partner, Kinder noch andere Angehörige automatische Entscheidungsgewalt.

Stattdessen bestimmt das Betreuungsgericht eine Person, die sich um Ihre Betreuung kümmert.

Das kann ein Angehöriger sein, in vielen Fällen wird jedoch ein sogenannter Berufsbetreuer gewählt.

2015 wurden gesetzliche Betreuer laut dem Bundesjustizamt bei 37% der bedürftigen Personen eingesetzt.

Eine Betreuungsverfügung ist für jeden sinnvoll

Wenn Sie für einen möglichen Betreuungsfall vorsorgen möchten, sollten Sie eine Betreuungsverfügung verfassen.

Das ist grundsätzlich für jeden Menschen empfehlenswert – schließlich kann das Schicksal jeden treffen.

Von einer schweren Erkrankung bis zu einem plötzlichen Unfall. Für Ärzte ist außerdem eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Übrigens: Sie können Ihre Betreuungsverfügung auch verfassen, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind (beispielsweise aufgrund einer Demenz oder geistiger Behinderung).

Was kann der Betreuer übernehmen?

In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie genau festlegen, welche Aufgaben Ihr Betreuer übernehmen soll und welche nicht.

Mit Ihrem Einverständnis kann Ihr Betreuer Sie beispielsweise in folgenden Bereichen vertreten:

  • Vermögensangelegenheiten,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Gesundheitsfürsorge,
  • Behörden,
  • Versicherungen,
  • Sozialleistungen.

Für alle Aufgaben hat der Betreuer dieselben Rechte wie ein gesetzlicher Vertreter.

Lediglich Aufgaben, die Sie weiterhin selbst leisten können, dürfen Sie nicht an Ihren Betreuer übertragen.

Dazu können zum Beispiel alltägliche Dinge wie die Erledigung des Haushalts oder Einkäufe gehören.

Auch die Organspende sollten Sie lieber in Ihrer Patientenverfügung oder einem Organspendeausweis regeln.

Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?

Mit beiden Vorsorgedokumenten bestimmen Sie einen gesetzlichen Vertreter für den Fall, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.

Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied: Mit einer Vorsorgevollmacht benötigen die bevollmächtigten Personen die Vollmacht lediglich im Original, um Sie zu vertreten.

Bei der Betreuungsverfügung gibt es eine weitere Hürde: Der oder die Betreuer können Aufgaben erst in Ihrem Namen erledigen, wenn das Gericht sie offiziell dazu eingesetzt hat.

Bei einer Betreuungsverfügung ist also erst ein Gerichtsbeschluss nötig.

Das schützt Ihre Selbstbestimmung und verhindert einen Missbrauch der Vollmacht.

Außerdem kontrolliert das Betreuungsgericht den Betreuer auch nach der Einsetzung – vor allem bei Vermögensangelegenheiten.

Das ist bei einer Vorsorgevollmacht nicht der Fall.

Fazit

Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument, das grundsätzlich für jeden sinnvoll ist – schließlich möchten Sie vermutlich nicht, dass sich ein fremder Berufsbetreuer um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmert.

In vielen Fällen bietet es sich an, die Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu kombinieren.

Mehr Informationen zur Betreuungsverfügung (und allgemeiner Vorsorge) gibts im kostenlosen Vorsorge-Ratgeber von Patientenverfügung.digital.

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