Pflegebedürftigkeit: Was Angehörige wissen müssen

Es scheint, als würde über Pflege und Pflegebedürftigkeit viel geredet werden, ohne dass sich die meisten Menschen wirklich damit auskennen.

Das wird immer dann zum Problem, wenn man plötzlich (oder auch schleichend) zur Bezugsperson eines pflegebedürftigen Menschen wird.

Denn Angehörige sind oftmals mit den Gesetzen, Vorgaben und Optionen überfordert. Das kann schlimme Folgen haben, wenn die pflegebedürftige Person nicht die angemessene Aufmerksamkeit und Sorge bekommt.

Aber auch die Angehörigen können psychisch und körperlich darunter leiden, wenn sie sich selbst zu viel auferlegen. Daher folgen nun ein paar Informationen für die Angehörigen, die noch nicht genau wissen, welche Möglichkeiten sie haben.

Pflegebedürftigkeit im Alter

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Menschen die Pflege brauchen, sind all diejenigen, die ihren Alltag nicht mehr vollständig alleine bewerkstelligen können. Somit ist Pflege auch schon der gemeinsame Gang in den Supermarkt, wenn jemand auf wackeligen Beinen unterwegs ist.

Es geht aber auch so weit, dass jemand gar nicht mehr alleine Körperpflege oder Nahrungsaufnahme durchführen kann.

Somit ist der Bereich der Pflegebedürftigkeit groß und nicht einfach allgemein zu beschreiben. Hinter jeder Einschätzung der Pflegebedürftigkeit steht ein Mensch mit einem Leben, mit Erfahrungen und mit einem eigenen Willen.

Trotzdem muss es natürlich eine Orientierung geben, weshalb die Gesetzgebung zwischen fünf verschiedenen Pflegegraden unterscheidet.

Gesetzlich wird nach folgenden Pflegegraden unterschieden:

  • Pflegegrad 1: Geringe Einschränkungen im Alltag,
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Einschränkungen in der Selbstständigkeit,
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit,
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit,
  • Pflegegrad 5: Härtefälle und Demenzerkrankungen.

Schon ab Pflegegrad zwei kann die Unterstützung durch eine Pflegekraft beantragt werden.

Privat kann natürlich jederzeit Pflegehilfe in Anspruch genommen werden, doch ab Pflegegrad 2 werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes übernimmt diese Aufgabe und orientiert sich dabei an festen Kriterien, die es einzuschätzen gilt (z.B. Mobilität und Selbstversorgung).

Welche Pflegeformen gibt es?

Pflege kann – wie erwähnt – in vielen Formen daherkommen. Angehörige, die bei ihren älteren Familienmitgliedern putzen, für einen Menschen mit Behinderung Behördengänge erledigen oder mit einer chronisch kranken Person einkaufen gehen, betreiben Pflege.

Wichtiger Hinweis: Auch in diesen Fällen kann unter Umständen bereits eine Förderung beantragt werden. Hierzu sollte man sich mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen in Verbindung setzen.

Professioneller – und für die Angehörigen meist angenehmer – wird es, wenn eine Pflegekraft nach Hause kommt.

Vermittlungsagenturen oder Pflege-Dienstleister schicken dabei ihre Mitarbeiter direkt in die Wohnungen der Pflegebedürftigen und sie helfen dann je nach Bedarf.

Diese Serviceleistungen werden teilweise von den Krankenkassen übernommen und können für die meisten Pflegegrade eine Option sein.

Bei Härtefällen und Demenzkranken muss dringend über eine weitere Form der Pflege gesprochen werden, nämlich die Rundumbetreuung.

Dabei verbringen die Pflegebedürftigen ihr Leben meist in einer speziellen Einrichtung, umgeben von professionellem und medizinisch ausgebildetem Personal.

Welche Aufgaben können Pflegekräfte übernehmen?

Je höher der Pflegegrad, umso mehr Aufgaben des Alltags übernehmen Pflegekräfte für gewöhnlich.

Eine Grundbetreuung ist im Wesentlichen dazu da, den Pflegebedürftigen bei Kleinigkeiten unter die Arme zu greifen, die sie grundsätzlich noch bewältigen können, bei welchen Hilfe aber angemessen ist.

Tragen von Einkäufen, Putzen der Fenster oder Fahrten mit dem Auto. Oftmals werden mit steigendem Alter oder Krankheitsgrad weitere Tätigkeiten nötig.

Arztbesuche müssen organisiert werden, Sicherheit im Haus wird überprüft (zum Beispiel kaputte Kabel oder Stolperfallen), Medikamente werden zugeführt und auch Körperpflege kann teilweise übernommen werden.

Zu diesem Zeitpunkt wohnen viele Pflegebedürftige weiter in ihrer eigenen Wohnung.

Sollten Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Bewegung nicht mehr ohne Risiko zu bewältigen sein, dann wird oft eine Überweisung in eine Unterkunft oder eine 24-Stunden-Betreuung nötig.

In diesen Fällen leisten Pflegekräfte häufig auch auf medizinischer Ebene einiges, da sie auf korrekte Einnahme von Medikamenten, körperliche Veränderungen und eventuelle Notfälle achten.

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