Hygiene – Die Entsorgung von Müll in Krankenhäusern
In Krankenhäusern hat Hygiene oberste Priorität. Täglich fallen infektiöse Abfälle an, welche bei mangelnder Hygiene ein Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter darstellen, welche diese Abfälle entsorgen.
Der Abfallbeauftragte braucht deshalb ein umfangreiches Wissen über geeignete Vorgaben zur Hygiene und möglichen Infektionsgefahren.
Die zentrale Aufgabe definiert sich über das Minimieren von Infektionsrisiken
Die Hygiene in Krankenhäusern wird seit vielen Jahren heiß diskutiert. Nicht nur wegen der nosokomialen Infektionen, also den typischen Krankenhausinfektionen.
So lautete eine Schlagzeile in der Wirtschaftswoche einst: „Dramatische Hygienemängel im Krankenhaus“.
Die gesundheitssicheren Entsorgungsverfahren gelten als wesentlicher Bestandteil, wenn es darum geht Infektionsrisiken für Mitarbeiter, Patienten und deren Besucher zu vermeiden.
Die verschiedenen Aspekte der Hygiene müssen bei der Entsorgung von Krankenhausabfällen in mehreren Bereichen berücksichtigt werden:
- Arbeitsmittel (zum Beispiel die Bereitstellung geeigneter Abfallsammler im Krankenhaus)
- Arbeitstechniken (die Verhaltensweisen und Arbeitsabläufe zur Vermeidung von Infektionsrisiken)
- Räume & technische Einrichtungen (beispielsweise pneumatische Förderanlagen oder Entsorgungswege wie Abwurfschächte für schmutzige Wäsche, welche immer eine hygienische Gefahr darstellen und deshalb kritisch zu betrachten sind.)
- Anforderungen an die Personalhygiene
- Individualhygiene der Mitarbeiter die mit Entsorgungsaufgaben betraut sind (dabei handelt es sich zum Beispiel um Vorgaben welche darauf abzielen, dass Räume mit einer erhöhten Infektionsgefährdung nur dann betreten werden dürfen, wenn die Ringe abgelegt und die Hände desinfiziert wurden.)
Das Entsorgungs-ABC
A-Abfall: Dabei handelt es sich um hausmüllähnlichen Gewerbeabfall, welcher in normalen Hausmüllbehältern entsorgt werden kann, da dieser kein besonderes Infektionsrisiko darstellt.
Dafür werden praktische Abfallsammler angeboten, welche in der Regel mit einer Fußbetätigung ausgestattet sind.
Diese ermöglichen das einfache Befüllen, ohne dass die Hände zum Einsatz kommen müssen.
B-Abfall: Dazu zählen Abfälle welche Blut, Sekrete und Exkrete enthalten. Dafür werden innerhalb des Krankenhauses Schutzmaßnahmen vorgenommen, welche dafür sorgen dass die Verbreitung der damit verbundenen Krankheitserreger vermieden wird.
Sobald diese Sonderbehandlung umgesetzt wurde, kann der Müll dem Abfall der Klasse A hinzugefügt werden, bevor dieser durch den Entsorger abgeholt wird. Die Zusammenführung beider Abfallarten findet in der Regel im Zentrallager statt.
C-Abfall: Dabei handelt es sich um infektiöse Anfälle, welche Krankheiten übertragen können. Damit die Verbreitung dieser Krankheiten vermieden werden kann, darf dieser Müll nicht umgeschüttet werden.
Beim Umschütten würden sonst Luftwirbel entstehen, welche die Bildung von Aerosolen hervorrufen. Auf diese Art werden zum Beispiel Spritzen und Kanülen entsorgt. Damit sich der sichere Ablauf gewährleisten lässt, werden stichfeste Behälter verwendet.
Diese bestehen aus recyclingfähigem Karton und sind innen mit einem zusätzlichen Plastikbehälter ausgestattet. Auf diese Weise lässt sich die Verletzungsgefahr unterbinden.
Wichtig ist, dass die Entsorgung dieser Abfallart dort stattfindet, wo der Müll entsteht. Außerdem muss in Bezug auf C-Abfall darauf geachtet werden, dass die Lagerungsdauer begrenzt ist:
- Ungekühlt maximal vier Tage,
- Gekühlt maximal 14 Tage.
Anschließend muss der Abfall als Sondermüll verbrannt werden oder kann nach einer Desinfektion mit dem Hausmüll entsorgt werden.
D-Abfall: In diese Klasse fallen überwachungsbedürftige Abfälle wie zum Beispiel Chemikalien. Umweltgefährdende Abfälle wie Foto- oder Altchemikalien müssen als Sondermüll entsorgt werden.
Die Lagerung dieser Chemikalien darf ausschließlich in Räumen erfolgen, welche keinen Kanalisationszugang haben. Lediglich Spezialfirmen kommen in Frage, um diese aufwendige Art der Entsorgung zu bewerkstelligen.
E-Abfall: Damit sind ethische Abfälle wie zum Beispiel Gewebereste oder Körperteile gemeint. Diese Stoffe müssen vorsichtig behandelt werden und dürfen ausschließlich in flüssigkeitsdichten Behältnissen entsorgt werden.
Handelt es sich nur um kleine Mengen, ist es möglich diese auch als C-Abfall zu behandeln. Diese zum Teil kontaminierten Abfälle werden in speziellen Verbrennungsanlagen gesammelt und der Einäscherung zugeführt.
Für infektiöse Abfälle stehen Abfallbeauftragte und Arbeitgeber in der Pflicht
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die gesundheitlichen Risiken, welchen seine Mitarbeiter ausgesetzt sind, durch biologische Arbeitsstoffe zu bewerten.
Im Rahmen dieser Bewertung welche laut Biostoffverordnung verpflichtend ist, müssen auch die Entsorgungstätigkeiten involviert werden.
Abfallbeauftragte stehen in der Pflicht die Entsorgungswege zu überwachen. Und zwar bis zur Beseitigung oder Verwertung.
Außerdem sind diese dazu angehalten Beschäftigte über die Risiken zu informieren.
Abfallbeauftragte in medizinischen Einrichtungen müssen nachfolgende Aspekte klären, beziehungsweise sicherstellen:
Gibt es einen Hygiene-Plan?
Von Einrichtungen im Gesundheitswesen fordert das Infektionsschutzgesetz, dass ein Hygieneplan aufgestellt wird.
Aus diesem Hygieneplan geht auch die sichere Entsorgung von kontaminierten Abfällen hervor.
Die Anforderungen welche an den Hygieneplan gestellt werden, finden sich in der Technischen Regelung TRBA 250.
Gibt es zu desinfizierende Abfälle?
Ob dies der Fall ist und welche Abfälle desinfiziert werden müssen, gilt es mit den hygienebeauftragten Ärzten und anderen Hygienefachkräften zu klären.
Sofern eine Desinfektion nötig ist, sollten thermische Verfahren vorgezogen werden, da chemische Verfahren unsicherer sind und die Umwelt stark belasten.
Die 7 relevantesten Hygiene-Maßnahmen zur Entsorgung medizinischer Abfälle im Überblick
- Unnötige Transportwege vermeiden und Abfälle möglichst nah am Ort des Geschehens sammeln.
- Abfälle ausschließlich in den Müllbeuteln oder Behältern entsorgen, welche dafür vorgesehen sind.
- Nur geeignete Sammelbehälter verwenden, welche den Belastungen standhalten.
- Etiketten und Beschriftungen müssen stets an der Seite und nicht auf dem Deckel angebracht werden.
- Das Zerkleinern, Verdichten, Sortieren und Umfüllen sollte stets vermieden werden.
- Flüssigkeiten sollten mit Geliermitteln oder Granulaten gebunden werden.
- Sammelbehälter dürfen nicht der Sonneneinstrahlung ausgesetzt oder an Wärmequellen aufgestellt werden. Eine zeitnahe Abholung sollte immer gewährleistet sein.
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