Brücken, Kronen, Implantate: Das sind die Unterschiede beim Zahnersatz

Ein schönes Lächeln und gesunde Zähne stellen in der modernen Gesellschaft ein wichtiges Schönheitsideal dar.

Allerdings leiden viele Menschen unter schlechten Zähnen oder haben bereits einige Zähne verloren.

Um im Alltag keinen Diskriminierungen ausgesetzt zu sein und sich selbst endlich wieder beim Blick in den Spiegel wohlfühlen zu können, setzen viele Betroffene auf Zahnersatz.

Verschiedene Möglichkeiten beim Zahnersatz

Abhängig davon, wie groß die Lücke in der Zahnreihe ist, kommen verschiedene Möglichkeiten des Zahnersatzes in Frage.

Bei nicht allzu großen Lücken wird in der Regel ein festsitzender Zahnersatz, wie Kronen oder Brücken, angewendet.

Sind die Lücken jedoch größer, kommt ein herausnehmbarer Zahnersatz in Form von Prothesen zum Einsatz.

Welche Möglichkeiten es hinsichtlich des Zahnersatzes im Detail gibt, erklärt der folgende Beitrag.

Zahnersatz

Die Implantate

Bei den Implantaten handelt es sich um künstliche Zahnwurzeln, die durch Metallstifte im Ober- oder Unterkiefer befestigt werden.

Eigentlich handelt es sich dabei also nicht um einen künstlichen Zahn, denn der endgültige Zahnersatz – also die Prothese, Brücke oder Krone – wird lediglich auf diesem Implantat befestigt.

Die Implantate haben den Vorteil, dass die gesunden, benachbarten Zähne nicht abgeschliffen werden müssen.

Dennoch handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff, der immer mit gewissen gesundheitlichen Risiken verbunden ist.

Daher ist es bei dieser Methode besonders wichtig, auf einen erfahrenen und kompetenten Arzt zu setzen.

Im Bereich des Zahnersatzes bilden die Implantate die teuerste Variante. Zu der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zählen die Implantate nicht, wodurch sie vollständig privat abgerechnet werden.

In Ausnahmefällen können die Implantate jedoch eine Kassenleistung darstellen, wenn besonders schwere Defekte des Kiefers oder des Gesichts vorliegen, beispielsweise bei angeborenen Fehlbildungen oder Tumorerkrankungen.

Die Kronen

Liegt eine so große Zerstörung an einem Zahn vor, dass eine Füllung nicht mehr angewendet werden kann, kommt eine Zahnkrone in Frage.

Diese wird nach einem Abdruck im Labor gefertigt und im Anschluss auf den Zahn zementiert.

Bei den Kronen gibt es drei verschiedenen Varianten. Im Seitenzahnbereich wird durch die gesetzliche Krankenkasse eine metallische Vollkrone vorgesehen, die aus Nicht-Metall besteht.

Die Kosten für diese Leistung werden von den Krankenkassen in der Regel zu 50 Prozent übernommen.

Der Optik eines echten Zahns ähnelt die Vollkeramikkrone am stärksten.

Diese ist zwar nicht so langlebig wie die Krone aus Metall, dennoch sehr gut verträglich.

Daneben gibt es auch noch die Möglichkeit einer Metallverblendkrone.

Bei dieser wird das Metallgerüst zum Teil oder komplett mit Kunststoff oder Keramik in der Farbe des Zahns überzogen.

Eine zahnfarbene Verblendung wird durch die Krankenkassen gezahlt, wenn die Überkronung eines Frontzahnes nötig wird.

Die Brücken

Das Material für Zahnbrücken kann sowohl aus Keramik, aus Metall oder einer Kunststoffverblendung bestehen.

Allerdings sind Brücken aus Keramik weniger haltbar und stabil als die Variante aus Metall, weshalb diese nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Brücken werden von der gesetzlichen Krankenkasse als Lösung akzeptiert, wenn maximal zwei Zähne nebeneinander fehlen.

Fehlen mehr Zähne, wird im Seitenzahnbereich eine Teilprothese bezuschusst, die herausnehmbar ist.

Die benachbarten Zähne fungieren bei einer Brücke als sogenannter Anker.

Daher müssen diese abgeschliffen und überkront werden, wodurch das Risiko einer Zahnnervbeschädigung entsteht.

Es wird unterschieden zwischen Endpfeiler-, Freiend- und Adhäsivbrücke.

Bei der letzteren Variante werden die Brücken lediglich geklebt, was als Provisorium oder bei kleinen Zahnlücken in Frage kommt.

Mit dünnen Klebeplättchen wird das Metallgerüst dabei auf der Rückseite der benachbarten Zähne fixiert.

Am häufigsten wird allerdings die sogenannte Endpfeilerbrücke angewendet.

Diese Art der Zahnbrücke wird an den noch vorhandenen Zähnen auf der linken und rechten Seite befestigt.

Fehlt ein Zahn auf einer Seite als Brückenglied, beispielsweise am Zahnreihenende, ist es nicht möglich, die Brücke an zwei Seiten zu fixieren.

Diese wird dann als Freiendbrücke bezeichnet.

Die Prothesen

Sind bereits zu viele Zähne verloren gegangen, dienen Prothesen dazu, den Betroffenen weiterhin die Optik einer geschlossenen Zahnreihe zu ermöglichen.

Wenn so viele Zähne fehlen, dass eine Verankerung einer Brücke nicht mehr möglich ist, werden Teilprothesen eingesetzt.

Abhängig davon, welche Verbindungselemente genutzt werden, wird der Zahnersatz als Steg-, Geschiebe-, oder Teleskopprothese bezeichnet.

Eine Modellgussprothese stellt die simpelste Variante der Prothese dar.

Diese wird mit Klammern, die durchaus sichtbar sind, an den noch übrigen Zähnen fixiert.

Dadurch ist es nicht nötig, eine Überkronung der Ankerzähne vorzunehmen.

Dagegen werden die Vollprothesen durch eine Klebe-, Haft-, oder Saufwirkung fixiert.

Dies wird nötig, wenn keine natürlichen Zähne mehr im Unter- oder Oberkiefer vorhanden sind.

Die Regelversorgung bei einer Teilprothese zieht inklusive Festzuschuss Kosten von circa 670 Euro nach sich.

Die Kosten für eine Vollprothese betragen rund 600 Euro.

Der festsitzende Zahnersatz gilt grundsätzlich als empfehlenswertere Lösung.

Verglichen mit den Prothesen ist nämlich der Tragekomfort für den Patienten dabei wesentlich höher, ebenfalls sind die Ästhetik und die Haltbarkeit besser zu bewerten.

Auch die Risiken für die Entstehung von Karien und Schäden des Zahnfleisches fallen geringer aus.

Allerdings sind die Kosten für die Prothesen niedriger, als für die festen Varianten des Zahnersatzes.

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